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Freimaurerei - Großlogen in Deutschland

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Deidesheim, 09.05.2021, 00:14 Uhr
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Deidesheim [ENA] In den vergangenen Jahrzehnten sind zahlreiche Veröffentlichungen über die Großlogen in Deutschland erschienen, hier ging es aber hauptsächlich um die großen und bekannten Verbände. Was versteht man als „Nicht-Freimaurer“ unter einer Großloge und wann wurden die ersten Großlogen gegründet? Die Erklärung ist recht einfach, unter einer Großloge versteht man den Zusammenschluss einzelner Freimaurer-Logen.

Die erste Großloge „Grand Lodge of England“ wurde in England 1717 gegründet, es folgten 1725 die „Grand Lodge of Ireland“ und 1736 die „Grand Lodge of Scotland“, also alles Dachverbände im Englisch sprachigen Raum. Wenn man deren Abspaltungen auf dem Kontinent außer Acht lässt, wurde 1773 in Frankreich als erster Dachverband auf dem Kontinent der „Großorient von Frankreich“ gegründet. Die einzelnen Logen, die zumeist rechtlich als „eingetragene Vereine“ organisiert sind, werden vom Dachverband auch im Außerverhältnis zu anderen freimaurerischen Dachverbänden vertreten, hierbei ist die gegenseitige Anerkennung sehr wichtig.

Und um als Großloge oder Großorient von anderen Verbänden anerkannt zu werden, ist eine Anerkennung durch ältere Dachverbände unerlässlich. Und nun noch einige Worte zur Organisation einer Großloge oder Großorient: wie in allen Vereinen und Verbänden gibt es einen Vorstand, der von den Mitgliedern des Dachverbandes für eine festgelegte Amtsperiode gewählt wird. Vorsitzender ist der „Großmeister“, der den Verband im Innen- und Außenverhältnis vertritt, unterstützt wird er von einem „Groß-Beamtenrat“ (Groß-Sekretär, Groß-Schatzmeister, Groß-Zeremonienmeister etc.).

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören neben repräsentativen Aufgaben, wie beispielsweise Logen-Neugründungen, Ehrungen verdienter Mitglieder, Organisation von Großlogentagen, die Festlegung von Ritualen und auch die Übergabe von Spenden an Organisationen und Vereine, die vom Dachverband unterstützt werden. Dies allgemein zum Thema „Großloge“. Hierbei ist noch anzumerken, dass die meisten Logen und deren Dachverbände nur Männern offenstehen, eine Mitgliedschaft von Frauen ist in der Regel nicht möglich.

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, gibt es auch weniger bekannte Dachverbände, wobei der „Souveränen von Deutschland“ oder kurz „SGOvD“ beispielsweise Deutschlands kleinste Großloge ist. Er wurde im Oktober 2002 durch einen Zusammenschluss von vier Freimaurer-Logen durch sieben Freimaurer-Meister gegründet und die „Lichteinbringung“, also die rituelle Gründung und Einsetzung erfolgte am 4. Oktober 2002 in Offenbach am Main durch den „Großorient von Frankreich“, den „Großorient von Belgien“, der „Großloge von Belgien“, dem „Großorient der Schweiz“ und dem „Großorient von Österreich“. Dieses sind die fünf ältesten liberalen Großlogen in Europa.

Die Gründer des „SGOvD“ wollten einen liberalen „Großorient“ für Männer und Frauen im Geiste der Aufklärung, der Toleranz und unbedingter Gewissensfreiheit in einem modernen Europa schaffen. Es sind alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Weltanschauung und Religion willkommen, die sich mit den Richtlinien und der Konstitution des SGOvD identifizieren. Dies ist ein so ganz anderer Weg, als ihn die meisten Großlogen gehen, denn er steht für eine liberale Freimaurerei, die Frauen und Männern gleichberechtigt die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in ihren Logen bietet und die für soziale Menschenrechte, Glaubens- und Religionsfreiheit einsteht.

Denn Freimaurerei ist keine Religion, sondern wissenschaftlich und rational und benötigt daher grundsätzlich auch keine religiösen Bezüge (Desmons, 1877). Die Mitgliedslogen des „SGOvD“ sind unabhängig, genießen Ritualfreiheit und arbeiten gemäß ihrer Konstitution nach eigenen Richtlinien. Allerdings verpflichten sich bei ihrem Beitritt sämtliche Mitgliedslogen, die Konstitution des „SGOvD“ zu beachten, deren Grundlage u.a. die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ ist. Ein großer Eckpfeiler des „SGOvD“ sind die „Alten Pflichten“ (Art. 1) von Anderson aus dem Jahre 1723 in einer unserer Zeit angepassten Übersetzung.

Hiernach ist die Freimaurerei ein Bund freier, unbescholtener Männer und Frauen, die sich in dem Streben nach Sittlichkeit und Recht ihrem eigenen Gewissen verpflichtet fühlen. Freimaurerei macht es sich zur Aufgabe, Freundschaft unter Menschen zu stiften, die außerhalb des Bundes sich ständig fremd geblieben wären. Der „SGOvD“ verfügt nach eigenen Angaben derzeit über sieben Logen, darunter die europäische Wanderloge "Phoenix", die deutschen Logen "Mehr Licht!" i. O. Freiburg, (z.Z. schlafend) "Glück Auf!" i. O. Lüdenscheid, "Zur Behutsamkeit" i. O. Rosenheim, "Zur Rose an Severi" i. O. Erfurt, „Memento Mori MMXII i. O. Kaiserslautern, (z.Z. auch schlafend) sowie die Motorrad-Loge "Skull and Bones" i. O. Mannheim.

Weitere „SGOvD-Logen“ wurden aus mangelnder Mitgliederzahl inaktiviert, können aber jederzeit wieder reaktiviert werden. Ich würde mich freuen, wenn meine Ausführungen Ihre Neugier zu diesem Thema geweckt hat, weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet. Meine Angaben habe ich der Homepage des „SGOvD“, den Ausführungen des Großmeisters des „SGOvD“, Wikipedia und eigenen Recherchen entnommen und kommentiert.

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